Tormatic GmbH - Selbstauskunft zu der EU-Richtlinie 2011/65/EU (Anhang I) und (EU) 2015/863 (Anhang II)
Das Unternehmen Novoferm tormatic fühlt sich dem Ziel, die Umwelt zu schützen ausdrücklich verbunden.
Novoferm hat keine Herstellungsprozesse in dem die RoHS-Richtlinien zum Tragen kommen. Unserem Unternehmen ist die Einhaltung der RoHS Richtlinie aber wichtig und wir verpflichten unsere Lieferanten diese konsequent einzuhalten.
Basierend auf den von unseren Lieferanten bereitgestellten Informationen enthalten die entsprechenden Produkte gemäß der RoHS-Richtlinie keine Substanzen die Oberhalb der zulässigen Konzentrationshöchstwerte liegen.
Die RoHS-Konformität unserer Lieferanten bestätigt die Einhaltung der RoHS-Richtlinie, die durch das Europäische Parlament festgelegten Grenzwerten an Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom und polybromierte Biphenole bzw. polybromierte Diphenylether nicht zu überschreiten.
Rees Haldern, 14.08.2014